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   SG Koblenz, 22.02.2007 - S 11 KR 539/05   

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SG Koblenz, 22.02.2007 - S 11 KR 539/05 (https://dejure.org/2007,24360)
SG Koblenz, Entscheidung vom 22.02.2007 - S 11 KR 539/05 (https://dejure.org/2007,24360)
SG Koblenz, Entscheidung vom 22. Februar 2007 - S 11 KR 539/05 (https://dejure.org/2007,24360)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Kosten der Krankenhausbehandlung für gesundes Neugeborenes bei Erkrankung der Mutter

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 12.11.1985 - 3 RK 25/84

    Entbindungsanstaltspflege - Säugling - Mutterschaftshilfe

    Auszug aus SG Koblenz, 22.02.2007 - S 11 KR 539/05
    Die Kosten für den Aufenthalt des Neugeborenen in der Entbindungs- oder Krankenanstalt sind deshalb als Teil des Mutterschaftshilfeanspruchs anzusehen (BSG 12.11.1985, 3 RK 25/84, SozR 2200 § 199 Nr. 4).
  • BSG, 13.12.2001 - B 3 KR 1/01 R

    Vergütung - Krankenhausleistung - Anwendung - Fallpauschalen- und

    Auszug aus SG Koblenz, 22.02.2007 - S 11 KR 539/05
    Wie bereits für die früher geltenden Fallpauschalen und Sonderentgelte höchstrichterlich entschieden worden ist, sind diese streng nach ihrem Wortlaut anzuwenden (BSG 13.12.2001, B 3 KR 1/01 R).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2007 - L 16 KR 37/07

    Krankenversicherung

    Begriffsnotwendig kann bei der Frage der Überschreitung der OGVD nach dem Wortlaut der DRG-Nr P67D ("Neugeborenes ohne schweres Problem") nur auf die stationäre Behandlungsbedürftigkeit Dritter - hier der Mutter - abgestellt werden (zum Gebot der wortlautgerechten Auslegung, vgl BSG Urteil vom 03.08.2006 - B 3 KR 7/05 R - SozR 4-2500 § 129 Nr. 1; vom 24.09.2003 - B 8 KN 3/02 R - SozR 4-5565 § 14 Nr. 2; vom 13.12.2001 - B 3 KR 1/01 R - SozR 3-5565 § 14 Nr. 2; wie hier: SG Koblenz, Urteil vom 22.02.2007 - 11 KR 539/05 - KH 2007, 463 - mit zustimmender - allerdings nicht näher begründeter - Anmerkung von Korthus, KH 2007, 465).
  • LSG Saarland, 01.03.2013 - L 2 KR 3/12

    Krankenversicherung - Auftreten von Komplikationen nach Geburt auch nach Ablauf

    Aber auch unabhängig hiervon komme der Fragestellung keine grundsätzliche Bedeutung zu, da die Frage durch die Rechtsprechung bereits eindeutig geklärt sei (s. Urteil des SG Koblenz vom 22.02.2007 - S 11 KR 539/05, wobei dort noch die frühere Regelung zu beachten gewesen sei, dass Entbindungsleistungen längstens für 6 Tage für die Zeit nach der Entbindung zu gewähren gewesen seien und für diese Zeit kein Anspruch auf Krankenhausbehandlung bestanden habe).

    Nach Ablauf der bis zum 01.04.2007 vorgesehenen 6-Tage-Frist des § 197 S. 1 RVO richtete sich der Behandlungsanspruch der Versicherten, wenn sie krankenhausbehandlungsbedürftig war, nach § 39 SGB V (SG Koblenz, Urteil vom 22.02.2007 - S 11 KR 539/05 Rdnr. 14).

  • SG Hannover, 28.10.2009 - S 19 KR 121/09
    Dies ist im Sinne obiger Ausführungen jedoch weder erforder-lich noch wäre eine solche Alternative vom Gesetzgeber gewollt (Sozialgericht Koblenz, Urteil vom 22.02.2007, S 11 KR 539/05 m.w.N.).
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